Vereinsrecht

Ihre Fachanwaltkanzlei aus Delmenhorst

Vereine besitzen eine große gesamtgesellschaftliche Bedeutung als maßgebliche Organisationsform. In Deutschland gibt es rund 600.000 eingetragene Vereine. Notarinnen und Notare betreuen und begleiten das Vereinsleben von der Gründung bis zur Liquidation. Sehr gerne unterstütze ich Sie auch hierbei.

Notarielle Tätigkeit bei der Anmeldung

Die Anmeldung zum Vereinsregister erfordert, dass die Unterschriften der anmeldenden Personen unter der Anmeldung notariell beglaubigt werden.

Unterschriften bei der Anmeldung

Jede Vereinsregisteranmeldung ist im Grundsatz von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl zu unterschreiben.

Entscheidend ist dabei die Satzung des jeweiligen Vereins. Sieht diese also zum Beispiel vor, dass der Verein von jeweils zwei Vorstandmitgliedern gemeinsam vertreten wird, so muss auch eine Vereinsregisteranmeldung von zwei Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet werden.

Die Anmeldung einer Vereinsgründung

Bei der Anmeldung sind folgende Punkte zu beachten und folgende Unterlagen sind beizufügen:

Eine Abschrift der Vereinssatzung, die von mindestens sieben Vereinsmitgliedern unterschrieben ist und die das Datum der Errichtung enthält.

Eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung des Vorstands. In der Regel wird es sich hierbei um das Protokoll der Gründungsversammlung handeln. Das Protokoll muss von denjenigen Personen unterschrieben sein, die gemäß der Satzung hierzu berufen sind.

Ein Nachweis von mindestens sieben Vereinsmitgliedern. Empfehlenswert ist eine von diesen Mitgliedern unterzeichnete Mitgliederliste.

Die Anmeldung einer Satzungsänderung

Bei der Anmeldung einer Satzungsänderung sind folgende Punkte zu beachten und folgende Unterlagen sind beizufügen:

Es muss ein Protokoll über die Mitgliederversammlung geschrieben werden. Das Protokoll muss die satzungsändernden Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis  nebst Anwesenheitsliste enthalten. Das Protokoll der Mitgliederversammlung muss von denjenigen Personen unterzeichnet sein, die von der Satzung des jeweiligen Vereins hierfür vorgesehen sind. Dieses Protokoll nebst Anwesenheitsliste muss der Anmeldung beigefügt werden. Ebenso die vollständige neue Satzung, in die die Änderung eingearbeitet ist.

Die Anmeldung einer Änderung im Vorstand

Der Anmeldung einer Änderung im Vorstand sind folgende Unterlagen beizufügen:

Das Protokoll der Mitgliederversammlung, in der ein neues Vorstandsmitglied gewählt wurde. Für die Anmeldung ist der Name, das Geburtsdatum und Anschrift des neu gewählten Vorstandsmitglieds erforderlich. Bei Ausscheiden eines Vorstandmitglieds aus besonderen Gründen gegebenenfalls entsprechende Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde oder Rücktrittsschreiben)

Die Anmeldung der Vereinsauflösung

Der Anmeldung der Vereinsauflösung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Das Protokoll der Mitgliederversammlung, das den Auflösungsbeschluss und die Bestellung der Liquidatoren enthält.

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