Handels- und Gesellschaftsrecht

Ihre Fachanwaltkanzlei aus Delmenhorst

Unternehmen

Als Unternehmer müssen Sie nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele andere rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Gerne berate und unterstütze ich Sie hierin als Notarin in einem Team mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern.

Optimale Rechtsform

Bereits die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Eintragungen im Handelsregister

Bereits die Gründung eines Unternehmens erfordert die Unterstützung von Notaren, da Sie selber die Eintragungen im Handelsregister nicht alleine vornehmen können. Gerne übernehme ich für Sie als Notarin solche Eintragungen im Handelsregister. Diese sind z.B.:

  • Eintragung der Gründung eines Unternehmens, beispielsweise einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), KG oder OHG
  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/ Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Dabei formuliere ich für Sie als Notarin den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister. Als Notarin berate ich Sie auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und kläre etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung. In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar/ die Notarin vorgesehen hat. Auch in diesen Fragen unterstütze ich Sie in Ihrem Team mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern.

Unternehmensnachfolge

Wenn Sie als Unternehmer und Seniorchef ein Alter erreicht haben, in welchem Sie an die Unternehmensnachfolge denken sollten oder müssten, berate und unterstütze ich Sie gerne Sie in Ihrem Team mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern. Die dafür geeigneten notariellen Verträge entwerfe und beurkunde ich gerne für Sie.
Dabei kommt es für Sie als Unternehmer darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während Ihrer aktiven Phase in den Betrieb einzubinden.
Als Unternehmer müssen Sie allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken, sondern auch plötzliche Schicksalsschläge im Leben wie z.B. einen Unfall oder das plötzliche Versterben bedenken. Gerade in diesem Fall sind die Erstellung von Vorsorgevollmachten und testamentarischen Anordnungen nicht nur sinnvoll, sondern existentiell für den Fortbestand Ihres Unternehmens.

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